top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen von der meetome GmbH, Loschwitzer Str. 13, 01309 Dresden (nachfolgend „meetome“ genannt) mit ihren Auftraggebern und Geschäftspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt).

 

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (B2B).

2. Gegenstand und Grundsätze einer kooperativen Zusammenarbeit

 

2.1 meetome erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Konzeption, Kreation und Distribution von Kampagnen in den Bereichen Ausbildung und Schule. meetome wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen.

 

2.2 Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen kooperativen Zusammenarbeit meetome alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

 

3. Angebot, Briefing, Annahme, Vertragsschluss, Vertragsinhalt

3.1 Angebot

Angebote auf unserer Homepage sind freibleibend (invitatio ad offerendum) und unverbindlich und werden erst durch die Übersendung eines konkreten Angebotes (regelmäßig nur digital per E-Mail) von meetome verbindlich. Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder textförmlich bestätigt sind.

 

3.2 Besprechungsprotokolle, Briefing, Re-Briefing

Wird das Angebot beraten oder vom Kunden modifiziert (Briefing) und mündlich oder textförmlich mitgeteilt, so erstellt meetome über den Inhalt des Briefings ein textförmliches Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach der mündlichen oder textförmlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen, bei kurzfristiger Terminierung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit, widerspricht.

 

3.3. Annahme, Vertragsschluss

Der Kunde kann das Angebot von meetome durch Erklärung in Schriftform, elektronischer Form, Textform, per E-Mail annehmen. Mit rechtzeitigem Zugang der Annahmeerklärung bei meetome kommt ein wirksamer Vertrag zustande.

4. Korrespondez per E-Mail, unverschlüsselte elektronische Kommunikation

4.1 Zur Beschleunigung der Auftragsbearbeitung wird meetome mit den Geschäftspartnern auch auf elektronischem Wege ohne gesondertes Verschlüsselungsverfahren Informationen und Dokumente austauschen.

4.2 Wünscht der Kunde eine ausschließliche verschlüsselte elektronische Kommunikation muss er dies rechtzeitig, vor Vertragsschluss mit meetome, anzeigen. Nach Mitteilung der notwendigen verschlüsselten Kommunikation steht meetome das Recht auf Widerruf des Angebotes bzw. Rücktritt zu.

 

 

5. Leistungsgegenstand, Plattformen, Drittanbieter

5.1 Die Vertragspflichten von meetome ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. dem übersandten Angebot bzw. den unterzeichneten Aufträgen zwischen meetome und dem Auftraggeber. meetome übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Aufträge, Projekte und vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.

 

5.2 Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt meetome keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht.

 

5.3 Wenn der Inhalt einer Veröffentlichung bzw. Ausschreibung des Kunden von meetome nicht den Voraussetzungen, Anforderungen, Kriterien für eine Veröffentlichung bzw. Ausschreibung auf der vom Kunden von meetome gewünschten Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattformen entspricht, kann die Veröffentlichung bzw. Ausschreibung von der jeweiligen Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform abgelehnt werden. Auf die mögliche Ablehnung der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung hat meetome keinen Einfluss. In einem solchen Fall der Ablehnung durch die Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform wird meetome von seiner Leistungsverpflichtung bzgl. der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung bei der jeweiligen ablehnenden Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform frei. meetome wir die Ablehnung der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 4 Werktagen, dem Kunden mitteilen.

 

 

6. Sonderleistungen, Nachträge, Fremdleistungen und Nebenkosten

6.1 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet.

6.2 meetome ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu meetome entsprechende Vollmachten. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von meetome abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, meetome im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. meetome berechnet für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr i. H. v. 15 % des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Kunden zu erstatten.

 

 

7. Produktion, Korrekturabzug, Freigabe

7.1 Die Produktion durch meetome erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und Verträge. Bei Übernahme von Produktionsleistungen jeglicher Art ist meetome berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, im Auftrag Produktionsvorgänge näher oder detailliert zu definieren und nach Absprache mit meetome schriftlich als Bestandteil der Produktionsleistung zu erklären.

 

7.2 Der Kunde erhält von meetome nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind meetome umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurückzusenden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich oder textförmlich nichts anderes vereinbart wird). Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei meetome ein, so gilt dieser als freigegeben.

 

 

8. Lieferverpflichtung, Gefahrübergang und Abgabetermine, Verzug

8.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, wenn die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind (Übergabe an das Transportunternehmen). Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den mit dem Transport Beauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Kunden über. meetome ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten. Ist keine Lieferfrist vereinbart, gilt eine solche von 30 Tagen.

 

8.2 meetome haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von meetome angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

 

8.3 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können nicht zum Verzug meetome führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er meetome eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an meetome. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8.4 Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von meetome – entbinden meetome ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann meetome eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann meetome auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit meetome getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen, bezahlt worden ist.

9.2 Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an meetome ab. meetome nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für meetome bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist meetome auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung von meetome beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von meetome verpflichtet

  

10. Geheimhaltung

10.1 Die Geschäftspartner werden alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist.

 

10.2 Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von meetome gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass meetome ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. meetome ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

 

10.3 Die Weitergabe solcher Informationen und Unterlagen an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für freie Mitarbeiter und Unterbeauftragte, die im Rahmen der Vertragserfüllung beauftragt werden.

  

11. Preise, Rechnungsübermittlung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Vorauszahlung, Abtretung

 

11.1 Alle Preise von meetome verstehen sich in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

11.2 meetome ist berechtigt, seine Rechnungen dem Kunden telekommunikativ zu übermitteln (z. B. per E-Mail).

 

11.3 Die Rechnungen von meetome sind nach Zugang beim Kunden innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, es sei denn, dass zwischen meetome und dem Kunden etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

11.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen gegen Ansprüche von meetome aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn dem Kunden Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten in Bezug auf die Leistung von meetome aus demselben Vertragsverhältnis zustehen.

 

11.5 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

 

11.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist meetome berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge zu verweigern.

 

11.7 Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Kunden ein, welche die Zahlungsansprüche von meetome gefährdet, wovon insbesondere auszugehen ist, wenn der Kunde die Zahlungen einstellt, der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, kann meetome Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen angemessener Frist fordern und bis zur Bewirkung der vollständigen Vorauszahlung, Zahlung oder Sicherheitsleistung die Leistung verweigern. meetome ist unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Kunden berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen, wenn der Kunde die Vorauszahlung, Zahlung oder Sicherheit verweigert oder diese nicht binnen angemessener Frist geleistet hat.

 

11.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch meetome an Dritte abzutreten.

 

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von meetome. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von meetome hinweisen und meetome unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen.

 

12.2 Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an meetome abgetreten werden.

13. Mängel, Untersuchungs- und Rügepflicht, vorrangige Nacherfüllung

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von meetome unverzüglich auf Mängel zu prüfen und bei Vorliegen eines Mangels diesen gegenüber meetome unverzüglich zu rügen. In diesem Fall hat meetome zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (regelmäßig 14 Tage), d. h. meetome kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

 

13.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist meetome oder dem Kunden nicht zumutbar oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, die sich nach diesen AGB richten – entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach seiner Wahl die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

14. Haftung

14.1 Für Schäden haftet meetome, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur

  • a) bei Vorsatz;

  • b) bei grober Fahrlässigkeit;

  • c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;

  • d) bei arglistig verschwiegenen Mängeln;

  • e) bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

 

14.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind etwa solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet meetome auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Fall der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

 

14.3 Eine etwaige Haftungsbeschränkung von meetome gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von meetome.

 

14.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

14.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

14.6 Die vorstehenden Regelungen der Ziffer 13. gelten auch, wenn der Kunde anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

 

14.7 meetome übernimmt die technische und grafische Aufbereitung von Webseiten und Stellenanzeigen sowie sonstigen Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungstexten nur auf Basis des jeweils geltenden HTML-Standard. meetome weist den Kunden darauf hin, dass es möglicherweise zu einer unterschiedlichen Darstellung von HTML-Dokumenten in verschiedenen Browsern kommen kann, was nicht im Verantwortungsbereich von meetome liegt.

 

14.8 meetome weist den Kunden ebenfalls darauf hin, dass eine Verantwortlichkeit von meetome ausscheidet, wenn nicht von meetome zu vertretende Störungen vorliegen, die ihren Ursprung in der Qualität des Zugangs zum Internet haben; wenn der Kunde eigenmächtig Eingriffe am Quelltext der Webseiten und der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung vornimmt; wenn der Internet-Datenverkehr infolge höherer Gewalt negativ beeinflusst wird.

15. Verjährung 

Alle Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – verjähren mit Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsschluss, mit folgenden Ausnahmen: Für Ansprüche nach Abschnitt 14 Absatz 1. a) bis e) sowie nach Abschnitt 14 Absatz 3. gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

16. Erwähnungsanspruch, Copyright, Nutzungsrechte

16.1 meetome ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht (Urhebernennung).

 

16.2 An allen von meetome erstellten Entwürfen, Vorlagen, Texten, Layouts, Arbeitsergebnissen, Kennzeichen, Marken, Daten oder sonstigen Unterlagen sowie an genutzter Software behält sich die Agentur alle Eigentums-, Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie sämtliche Nutzungsrechte vor. Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden hieran ist ausgeschlossen.

 

16.3 Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung wird dem Kunden von meetome ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages für den Kunden erstellten Werbemittel und ihrer Inhalte eingeräumt, wenn Vertragsinhalt die entsprechende Erstellung war.

 

16.4 Für die Nutzung von Leistungen von meetome, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung von meetome erforderlich. Dafür steht meetome und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

17. Datenschutz

17.1 meetome verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. meetome ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Portalen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können.

 

17.2 meetome übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt unbefristet und unabhängig von der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden, Sachsen.

19. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

19.1 Das Vertragsverhältnis zwischen meetome und dem Kunde einschließlich seiner Auslegung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen sind ausgeschlossen und gelten nicht.

19.2 Die Vertragssprache ist deutsch.

 

19.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Dresden.

 

19.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung dieser AGB wirksam.

Stand: Dezember 2022

Hinweis nach § 18 Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
(Versandadresse) zurückgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: 
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

bottom of page